Finanzierungsgesetz
Das Finanzierungsgesetz beschreibt das Gesetz zur sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Das Gesetz zur Finanzierung der Krankenversicherung (GKV-FinG) trat am 1. Januar 2011 in Kraft. Die GKV FinG soll auch für die zukünftigen Generationen eine zuverlässige Absicherung bei Krankheiten auf einem hohen Standpunkt gewährleisten. Durch einen Sozialausgleich wird das neue Finanzierungsgesetz auf ein festes Fundament gebaut. Durch eine Preiserhöhung werden die Voraussetzungen für einen funktionsfähigen Wettbewerb geschaffen, damit mehr Effizienz und Qualität dem Verbraucher zugute kommt. Im November 2011 wurde das Finanzierungsgesetz vom Bundestag verabschiedet worden.
Für dieses Jahr 2011droht ein Defizit im GKV System von ca. 9 Milliarden Euro. Dieses große finanzielle Defizit hatte die Krankenkassen mit den ca. 70 Millionen Versicherten vor große Schwierigkeiten gestellt. Neben diesem Problem gibt es auch noch strukturelle Probleme des Finanzierungssystems zu begleichen. Zudem wuchsen die GKV Ausgaben in den vergangenen Jahren immer weiter, obwohl viele gesetzliche Maßnahmen zur Begrenzung der GKV Ausgeben beschlossen wurden. Durch viele technische und medizinische Fortschritte leben Deutschlands Menschen länger und auch gesünder. Normalerweise sind Innovationen im Medizinischen Bereich mit höheren Kosten verbunden. Doch trotz diesem Phänomen werden drastische Veränderungen aufgrund der älteren Bevölkerung auftreten: Man erwartet dass viele ältere Menschen eine größere Anzahl an medizinischen Behandlungen in Anspruch nehmen wird. Außerdem geht die Zahl der arbeitenden Bevölkerung zurück, die viele Beitragseinnahmen erarbeitet. Durch diese eintretende Situation, die schon eingetreten ist, bekommt das GKV immer weitere finanzielle Belastungen.
Durch steigende Krankenkassenbeiträge steigen auch die Arbeitskosten, da die Beiträge an den Verdienst des Versicherten gebunden sind. Wenn die Beitragskosten immer weiter steigen, so werden damit auch Arbeitsplätze gefährdet. Außerdem führen die Schwankungen der Konjunktur zu größeren Zahlungsausfällen zulasten der GKV.
Doch das GKV ergreift auch Maßnahmen zur Behebung dieser Missstände. So werden die Ausgaben des Systems begrenzt und die Einnahmen sollen sich stabilisieren. Ein großer Schwerpunkt des Finanzierungsgesetzes ist es die Ausgaben zu begrenzen und die Finanzgrundlagen zu stärken, sodass ein gerechter Sozialausgleich stattfinden kann. Somit dürfen zum Beispiel die Verwaltungskosten im Vergleich zu 2010 nicht weiter ansteigen.
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